Homöopathie

(begründet von Samuel Hahnemann)

...bedeutet, daß "Gleiches mit Gleichem" behandelt wird. Das homöopathische Mittel wird vom Heilpraktiker so ausgewählt, daß im Idealfall die Gesamtverfassung des Patienten, sein seelischer Zustand, seine Biographie und die Ursachen seines Leidens von diesem Mittel abgedeckt werden.

Man spricht in diesem Zusammenhang vom "Ähnlichkeitsgesetz" und dem "Simillimum" - die Ähnlichkeit, die zwischen dem Mittel und dem Patienten besteht, soll möglichst groß sein.

Das Spektrum der homöopathischen Mittel wird in Arzneimittelprüfungen an gesunden Menschen erforscht und dokumentiert. Damit will man erreichen, daß ein Mittel mit sämtlichen Effekten bekannt ist und angemessen eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund gibt es in der Homöopathie - bei dem richtig gewählten Mittel - keine "Nebenwirkungen"; was es aber stattdessen geben kann, ist die sogenannte "Erstverschlimmerung", d.h. eine vorübergehende Verstärkung der Symptome, die der Patient mitgebracht hat.

Um dieses richtige Mittel zu finden, ist eine ausführliche Befragung des Patienten notwendig (Anamnese). Es werden viele Fragen gestellt, die auf den ersten Blick keinen Zusammenhang mit der Krankheit haben. Aber wenn man bedenkt, daß immer der ganze Mensch krank ist, wenn eines seiner Organe erkrankt, muß auch die Gesamtheit seines Zustands und Leidens erfaßt werden.

 

Homöopathie - Heilpraktiker Thomas Neß, Dresden

Die Mittel der Homöopathie werden durch ein spezielles Verfahren aufbereitet: durch rhythmisches Verschütteln und Verdünnen soll die Substanz "potenziert" (gesteigert) werden. Auf diese Weise soll sie direkt die "Lebenskraft" des Menschen beeinflussen, oder anders gesagt: sie soll als "Information" und "Energie" das "System" des Patienten affizieren und nicht in erster Linie eine chemische Reaktion am erkrankten Ort auslösen.

Die Methode der Homöopathie kann nach dem heutigen Wissensstand von der evidenzbasierten Schulmedizin nicht bestätigt werden, zumindest nicht, wenn höhere Potenzen zur Anwendung kommen. Da die Methoden der Homöopathie und der Schulmedizin (Allopathie=Heilen mit dem Gegenteil) in vieler Hinsicht entgegengesetzt sind, lassen sie sich auch kaum sinnvoll miteinander vergleichen. Erfreulicherweise kommen aber beide Methoden auch komplementär (einander ergänzend) zum Einsatz - und sicher nicht zum Schaden der Patienten.

Der Gesetzgeber erkennt die Homöopathie allerdings im Arzneimittelgesetz als besondere Therapierichtung an und hat ihr ein eigenes offizielles Arzneibuch gewidmet.

Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.